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BVerwG, 13.06.1966 - IV B 16.66 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bedeutsamkeit der Möglichkeit einer Planänderung für eine Abbruchsverfügung betreffend ein Wochenendhaus - Stillschweigende Duldung eines illegalen Baues als Verzicht auf die Abrissberechtigung
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.10.1965 - I A 17/65
- BVerwG, 13.06.1966 - IV B 16.66
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.12.1963 - I B 161.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.06.1966 - IV B 16.66
Der damals noch für Baurechtssachen zuständige I. Senat hat in seinemBeschluß vom 6. Dezember 1963 - BVerwG I B 161.63 = Buchholz BVerwG 406.11 § 33 BBauG Nr. 1 - in einem den Abbruch von Wochenendhäusern betreffenden Verfahren eingehend dargelegt, daß selbst ein förmlicher Beschluß der Gemeinde nach § 33 BBauG nur dann der Beurteilung zugrunde zu legen ist, wenn der Stand des Planungsverfahrens einen hinreichend sicheren Schluß darauf zuläßt, daß das betreffende Vorhaben mit dem künftigen Bebauungsplan übereinstimmen wird. - BVerwG, 19.12.1957 - I C 84.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.06.1966 - IV B 16.66
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß die stillschweigende Duldung eines illegalen Baues keinen Verzicht auf die Abrißberechtigung bedeutet (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 19. Dezember 1957 - BVerwG I C 84.57 - in BBauBl. 1958 S. 138).
- BVerwG, 24.03.1972 - IV B 25.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Stillschweigende Duldung …
Im übrigen mag hinzugefügt werden, daß auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein die - auch langjährig - stillschweigende Duldung eines Zustandes kein Hindernis ist, später doch noch die Beseitigung zu fordern (vgl. insbesondere das Urteil vom 19. Dezember 1957 - BVerwG I C 84.57 - in Buchholz BVerwG 406.32 § 10 Baulandbeschaffungsgesetz Nr. 1 S. 1 [4] sowie die Beschlüsse vom 22. Dezember 1965 - BVerwG IV B 108.65 - [S. 2] und vom 13. Juni 1966 - BVerwG IV B 16.66 - [S. 3]). - BVerwG, 03.02.1972 - IV B 60.71
Verwirkung des Beseitigungsanspruchs durch langjähriges stillschweigendes Dulden …
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß allein die - auch langjährig - stillschweigende Duldung eines Vorhabens kein Hindernis sei, später doch noch die Beseitigung zu fordern (vgl. insbesondere das Urteil vom 19. Dezember 1957 - BVerwG I B 84.57 - in Buchholz 406.32, § 10 Baulandbeschaffungsgesetz Nr. 1 S. 1 [4] sowie die Beschlüsse vom 11. September 1956 - BVerwG I C 96.55 - [S. 4], vom 22. Dezember 1965 - BVerwG IV B 108.65 - [S. 2] und vom 13. Juni 1966 - BVerwG IV B 16.66 - [S. 3]). - BVerwG, 03.02.1972 - IV B 67.71
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Im übrigen hat, wie hinzugefügt werden mag, auch das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach ausgesprochen, daß die - auch langjährige - Duldung eines Vorhabens grundsätzlich kein Hindernis ist, später dessen Beseitigung zu verlangen (vgl. insbesondere das Urteil vom 19. Dezember 1957 - BVerwG I B 84.57 - in Buchholz 406.32, § 10 Baulandbeschaffungsgesetz Nr. 1 S. 1 [4] sowie die Beschlüsse vom 11. September 1956 - BVerwG I C 96.55 - [S. 4], vom 22. Dezember 1965 - BVerwG IV B 108.65 - [S. 2] und vom 13. Juni 1966 - BVerwG IV B 16.66 - [S. 3]).